Einhaltung Vorschriften Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs

In Österreich gelten sowohl für herkömmliche Fahrräder als auch für E-Bikes besondere Vorschriften, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Hier findest du eine Aufschlüsselung der Anforderungen:

Konformitätsanforderungen für herkömmliche Fahrräder:

  • Bremssystem:

    • Fahrräder müssen mit zwei unabhängigen und wirksamen Bremssystemen ausgestattet sein, die das Fahrrad sofort zum Stehen bringen können.

  • Leuchten und Reflektoren:

    • Bei Fahrten in der Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen müssen die Fahrräder Folgendes aufweisen:

      • Ein weißes oder gelbes Vorderlicht (Dauerlicht oder blinkend).

      • Ein rotes Rücklicht (Dauerlicht oder blinkend).

      • Einen roten Rückstrahler.

      • Reflektoren an den Pedalen oder an den Radspeichen.

  • Akustische Warnvorrichtung:

    • Fahrräder müssen mit einer funktionierenden Klingel oder einer anderen akustischen Warnvorrichtung ausgestattet sein.

  • Allgemeiner Zustand:

    • Das Fahrrad muss sich in einem sicheren und verkehrstauglichen Zustand befinden.

Konformitätsanforderungen für E-Bikes/Pedelecs:

  • Primärer Antrieb:

    • Das E-Bike muss so konstruiert sein, dass der Antrieb in erster Linie durch den bzw. die Radfahrer:in erfolgt; Motorunterstützung gibt es nur beim Treten.

  • Maximale Leistung:

    • Die maximale Dauernennleistung des Motors darf 250 Watt nicht überschreiten.

  • Geschwindigkeitsbegrenzung:

    • Die Leistung muss mit zunehmender Geschwindigkeit immer weiter abnehmen.

    • Die Motorunterstützung muss sich abschalten, wenn das E-Bike eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht.

    • Die Motorunterstützung muss sich auch abschalten, wenn der bzw. die Radfahrer:in aufhört, zu treten.

  • Einstufung:

    • E-Bikes (mit den zuvor genannten Einschränkungen) werden in Österreich wie herkömmliche Fahrräder behandelt.

  • Leuchten und akustische Warneinrichtung:

    • Für E-Bikes gelten die gleichen Regeln wie für herkömmliche Fahrräder.

Denke daran, dass in Österreich verkaufte E-Bikes den einschlägigen EU-Normen entsprechen müssen, einschließlich derjenigen mit der CE-Kennzeichnung. Für weitere Informationen und Regeln für E-Bikes und Fahrräder hier klicken.

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Geschrieben von: Lieferando Assistance Hub

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