Habe ich beim Minijob eine Rentenversicherung?

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Jede:r Angestellte muss neben Beiträgen für die Krankenversicherung auch solche für die Rentenversicherung von seinem Gehalt zahlen. Das gilt für jede Art von Angestelltenverhältnis, egal ob in Vollzeit, in Teilzeit – oder als Minijob. Doch wie viel Rente bringt ein 520-Euro-Job? Dieser Artikel liefert alle wichtigen Infos rund um die Rentenversicherung bei einem Minijob in Deutschland.

Hat man in einem 520-Euro-Job eine Rentenversicherung?

Bislang waren Minijobs in Deutschland als 450-Euro-Jobs bekannt. Das hat sich geändert: Im Oktober 2022 wurde das Gehalt für Minijobs auf 520 Euro erhöht. Entsprechend heißen die beliebten Minijobs jetzt 520-Euro-Jobs. Grundsätzlich ist man in jedem Minijob rentenversicherungspflichtig. Der/Die Arbeitgeber:in zahlt für den Minijobber einen Pauschalbeitrag in die Rentenkasse ein. Für den:die Minijobber:in wird zusätzlich ein Eigenbeitrag fällig. Über die Rentenversicherung im Minijob lassen sich Rentenversicherungszeiten sammeln. Dadurch erhöht sich die Rente, die man im Alter erhält.

Wie hoch ist der Beitrag zur Rentenversicherung bei einem Minijob?

Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Minijob teilen sich Arbeitgeber:in und Minijobber:in diesen Beitrag. Dabei muss die:der Arbeitgeber:in einen deutlich höheren Anteil zahlen. Arbeitgeber:innen müssen für ihre Minijobber:innen einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent entrichten. Die Höhe des Eigenbeitrags, den Minijobber:innen leisten müssen, liegt bei 3,6 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 520 Euro im Monat müssen Minijobber:innen also 18,72 Euro im Monat an die Rentenversicherung abgeben. Beim bisherigen 450-Euro-Job waren es 16,20 Euro im Monat.

Der Mindestbeitrag für die Rentenversicherung liegt bei 32,55 Euro. Er berechnet sich aus einem Verdienst von 175 Euro und gilt auch dann, wenn Minijobber:innen weniger als 175 Euro verdienen. Liegt der monatliche Verdienst unter 175 Euro, gelten andere Regeln: Dann wird für die konkrete Verdiensthöhe der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent fällig. Für die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verdienst und den 175 Euro für den Mindestbeitrag wird dann der volle Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent fällig. Das bedeutet, dass Minijobber:innen für diesen Betrag auch den Anteil der:des Arbeitgeberin:Arbeitgebers zahlen müssen. Der:die Minijobber:in muss die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag also selbst und allein aufbringen.

Die Regelung zum Mindestbeitrag gilt jedoch nicht für: 

  • Minijobber:innen, die den Minijob neben einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausüben

  • Minijobber:innen, die mehrere Minijobs haben und deren Verdienst insgesamt über 175 Euro liegt

  • Minijobber:innen, die anderweitig rentenversichert sind, zum Beispiel über die Ausbildung, durch Arbeitslosengeld I, eine selbstständige Tätigkeit oder Krankengeld

In diesen Fällen hängt die Höhe des Versicherungsbeitrags von der tatsächlichen Höhe des Gehalts ab.

Muss ich den Minijob der Rentenversicherung melden?

Grundsätzlich muss die Rentenversicherung über die Ausübung eines Minijobs informiert werden. Das erfolgt jedoch über die Minijob-Zentrale. Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Meldestelle für alles rund um geringfügige Beschäftigungen. Alle Minijobber:innen müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Über die Minijob-Zentrale wird auch die Deutsche Rentenversicherung über rentenversicherungspflichtige Minijobber:innen informiert. Die Meldung an die Minijob-Zentrale übernimmt jedoch die:der jeweilige Arbeitgeber:in. Minijobber:innen selbst müssen in dieser Hinsicht also nichts tun. Sämtliche zu zahlende Abgaben, darunter auch der Beitrag zur Rentenversicherung, werden an die Minijob-Zentrale entrichtet. Diese leitet sie dann an die entsprechenden Stellen weiter.

Kann ich mich von der Rentenversicherungspflicht bei einem Minijob befreien lassen?

Es ist auch möglich, einen Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherung für den Minijob zu stellen. So kann man sich die monatlichen Beiträge sparen und hat erstmal mehr Geld zur Verfügung. Das ist aber nicht zu empfehlen. Die Vorteile von Zahlungen in die Rentenversicherung werden dabei oft übersehen, da sie sich erst langfristig bemerkbar machen. 

Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien möchte, kann jederzeit einen schriftlichen Antrag bei dem:der Arbeitgeber:in einreichen. Eine direkte Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Minijob-Zentrale ist nicht notwendig. Alternativ können Minijobber:innen den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung für einen Minijob bei der Minijob-Zentrale herunterladen und ihn ausgefüllt der:dem Arbeitgeber:in vorlegen. Bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zahlt nur noch die:der Arbeitgeber:in den Pauschalbeitrag. Die spätere Rente erhöht sich also trotzdem. Andere Vorteile gehen von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobber:innen jedoch verloren. Dazu später mehr.

Eine weitere wichtige Frage bei Minijob und Rentenversicherung ist: Kann man die Befreiung rückgängig machen? Grundsätzlich leider nein. Hat ein:e Minijobber:in sich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, gilt das für den gesamten Verlauf der Beschäftigung bis zum Ende des Vertrags. In einem neuen Minijob können Minijobber:innen erneut entscheiden, ob sie Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten oder nicht.

Wenn ein:e Minijobber:in mehr als einen Minijob ausübt, gilt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht übrigens automatisch für alle Minijobs. Erst wenn alle diese Verträge beendet sind, kann der:die Minijobber:in neue Minijobs annehmen und sich neu für oder gegen die Rentenversicherungspflicht entscheiden.

Wann lohnt sich die Rentenversicherung bei einem Minijob?

Für jede:n Minijobber:in stellt sich die Frage: Ist die Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob sinnvoll – oder sollte ich lieber Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Grundsätzlich lohnt es sich, während der Ausübung eines Minijobs Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Denn dadurch entstehen Rentenversicherungsansprüche. Sie erhöhen sich mit jedem Monat, je länger der Minijob ausgeübt wird. Das lohnt sich langfristig. Wer nur einen Minijob und keine weitere Tätigkeit ausübt, sollte die Versicherungspflicht beibehalten. Denn der Minijob zählt als vollwertige Versicherungszeit. So erhalten Minijobber:innen Anspruch auf die neue Grundrente. Die Dauer der Ausübung des Minijobs zählt außerdem zur 45-jährigen Wartezeit für die Altersrente bei langjährig Versicherten. Durch einen rentenversicherungspflichtigen Minijob erhöht sich außerdem der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Rentenversicherung sind Reha-Maßnahmen. In den Genuss solcher medizinischer Leistungen kommen nur Minijobber:innen, die in die Rentenversicherung einzahlen. Das gilt auch für Umschulungsmaßnahmen im Rahmen einer beruflichen Reha. Selbst wenn Minijobber:innen den Minijob nur vorübergehend ausüben wollen: Für die Qualifikation zur beruflichen Reha sind 15 Jahre ununterbrochen Beiträge in die Rentenversicherung nötig.

In einigen Fällen lohnt sich die Rentenversicherungspflicht bei einem Minijob jedoch nicht:

  • Für Minijobber:innen, die zusätzlich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.

  • Für Minijobber:innen, die als pflegende Angehörige von Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 2) versicherungspflichtig sind.

  • Für Minijobber:innen mit Kindern unter drei Jahren, da die Minijobber:innen bereits über die Kindererziehungszeit versicherungspflichtig sind.

In all diesen Fällen besteht sowieso eine Rentenversicherungspflicht, und betroffene Minijobber:innen können auf die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge durch den Minijob verzichten. In einzelnen Fällen können die Rentenversicherungsbeiträge durch den Minijob sogar dafür sorgen, dass die Höhe des gesamten Rentenanspruchs sinkt. Dann lohnt sich also eine Befreiung von der Rentenversicherung beim Minijob.

Diese Fälle betreffen jedoch die wenigsten Minijobber:innen, denn die meisten üben ihre geringfügige Beschäftigung als Hauptbeschäftigung aus. Dann lohnt es sich, lieber langfristig zu denken und Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, statt ein paar Euro zu sparen.

Zwei Freunde arbeiten Minijobs

Wird ein 520-Euro-Job auf die Rente angerechnet?

Wie viel Rente bringt ein 520-Euro-Job? Anders gefragt: 520-Euro-Job und Rentenversicherung – lohnt sich das? Bei einem monatlichen Verdienst von 520 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr Beschäftigungszeit um rund 5 Euro. Die spätere Rente erhöht sich also nicht sonderlich. Ausschlaggebender sind Vorteile wie der erhöhte Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, die sich früher oder später bezahlt machen. Durch den rentenversicherungspflichtigen 520-Euro-Job sinkt die Wartezeit für die Rente. Verzichten Minijobber:innen auf die Rentenversicherungspflicht, müssten sie drei Jahre in ihrem Minijob tätig sein, um die gleiche Wartezeit angerechnet zu bekommen wie bei einem Jahr Arbeit in einem rentenversicherungspflichtigen Minijob.

Fazit – Minijobs bei Lieferando:

Ein Minijob ist eine gute Möglichkeit, sich neben einer anderen Tätigkeit oder im Studium ein paar Euro dazuzuverdienen. Aber auch als einzige Tätigkeit lohnt sich ein Minijob. In letzterem Fall lohnt es sich, etwas weniger Netto-Einkommen in Kauf zu nehmen und die Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten. So erhöhen sich die Rentenansprüche, und man kann bei Bedarf eine Reha in Anspruch nehmen. Es lohnt sich also, langfristig zu denken. Wer anderweitig rentenversicherungspflichtig ist, kann sich die Beiträge jedoch sparen und vom kleinen Plus an Lohn profitieren. Auch bei einem Minijob bei Lieferando ist die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich. So kann jede:r Minijobber:in die Entscheidung treffen, die für ihn:sie am besten passt.

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Geschrieben von: Lieferando’s Fachabteilung

Unsere deutschsprachigen Personalexpert:innen sind in ganz Deutschland tätig und helfen unserer derzeitigen und zukünftigen Fahrer:innen-Flotte gerne auf ihrem Karriereweg bei Lieferando.